Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Einhaltung DIN14095 bei Gerätehausanbau/-umbau | 46 Beiträge |
Autor | Robi8n B8., Braunschweig / Niedersachsen | 868339 |
Datum | 04.04.2021 17:04 MSG-Nr: [ 868339 ] | 1138 x gelesen |
Geschrieben von Sabrina M. Kann sowas auch ein Architekt/ Bauleiter im Rahmen eines Umbaus beurteilen bzw. die Vorgabe geben und auch von sich aus so umsetzen, ob ein abgeschlossener Raum vorhanden sein muss bzw. wie es zu gestalten wäre?
Hm... Wahrscheinlich eher nicht. Da diese selten so weit im Fachthema unterwegs sind.
Eure Gemeinde muss ja aber eine Fachkraft für Arbeitssicherheit haben - und eigentlich sollte die schon in der Planungsphase involviert sein. Hier ist das Arbeitssicherheitsgesetz endeutig:
§6 ASiG "Aufgaben der Fachkräfte für Arbeitssicherheit":
Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit haben die Aufgabe, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen der Arbeitssicherheit einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit zu unterstützen. Sie haben insbesondere
1. den Arbeitgeber und die sonst für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Personen zu beraten, insbesondere bei
a) der Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen und von sozialen und sanitären Einrichtungen, [also z.b. ein neues Gerätehaus, Anmerkung des Autors]
b) der Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und der Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen,
[...]
Leider werden SiFas da oftmals garnicht oder viel zu spät eingebunden.... Hier wäre es sinnvoll, von vornherein diese mit einzubinden - klingt für mich jedenfalls, als wäret ihr noch in der Planung. Es könnte ja passieren, dass noch andere Sachen auffallen, die dem Arbeitsschützer nicht so gefallen....
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