Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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Thema | Erfahrungen GW-L2 mit Ladeboardwand nachrüsten | 23 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 868356 |
Datum | 05.04.2021 10:59 MSG-Nr: [ 868356 ] | 857 x gelesen |
Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
Gesetzliche Unfallversicherung
Hallo,
Geschrieben von Alex D. Oder ist da eher das Problem, dsas Ladeboardwand rein vom TÜV aus gesehen nur für den stehenden Betrieb für Be- und Entladung genutzt werden darf und alle andere "Akrobatik" wieder Grauzone im Sinne UVV und GUV ist?
Wo ist der Unterschied, ob da jemand mit entsprechenden Festhaltemöglichkeiten bei langsamer Fahrt auf einer wenige cm großen Trittstufe oder auf einer wesentlich größeren Ladebordwand steht?
Gruß,
Michael
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