Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Einhaltung DIN14095 bei Gerätehausanbau/-umbau | 46 Beiträge |
Autor | Fran8z-P8ete8r L8., Hilpoltstein / Franken (Bayern) | 868357 |
Datum | 05.04.2021 11:28 MSG-Nr: [ 868357 ] | 1256 x gelesen |
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
Hm, ich frage mich gerade, wieso man für den Gerätehausan- / umbau Feuerwehrpläne nach DIN 14095 braucht und was das mit Spraydosen zu tun hat? :-D
Geschrieben von Udo B.Sicher, das keine gefährlichen Stoffe gelagert werden?
Dazu zählen auch Spraydosen und Co. die für die KFZ-Pflege und Wartung benötigt werden.
Warum geht man da nicht einfach mal in den nächsten Supermarkt und fragt freundlich, vielleicht lässt man ja dort der lieben Feuerwehr die Gefährdungsbeurteilung für die Lagerung gefährlicher Stoffe abschreiben. Im Supermarkt (oder im Baumarkt) sind hunderte, wenn nicht sogar tausende Spraydosen gelagert. Die müssten da also eine Menge Erfahrung damit haben.
Wenn ich also wieder mal geschäftlich was einkaufen gehe weiß ich nicht, ob ich das ohne Gefährdungsbeurteilung trauen soll.
Schwenk zum Baurecht:
Ich wunder mich immer wieder, wieso viele Planer "Lagerräume" für Hand- und Kleinmengen an Dosen und Flaschen (i.d.R. verschlossen, nicht aus Glas) - oder noch viiiiel schlimmer!!! für Putzmittel und Klopapier!!! - als "Räume mit erhöhter Brand- und Explosionsgefahr abtrennt.
Aber vielleicht ist das auch nur geschickte Lobbyarbeit der Massivbau- und Brandschutztürenindustrie. Mal schaun, vielleicht lässt sich ja auch mal eine große deutsche Feuerwehr da vor den Karren spannen und legt eine Liste mit Bränden und Schäden in Klopapierabstellräumen und Spraydosenlager > 3 Dosen à 500 ml an. Hat ja bei der Dämmung auch prima funktioniert.
SCNR!
Grüßla,
FP
Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, bei denen ich beruflich oder ehrenamtlich tätig bin.
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