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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Einhaltung DIN14095 bei Gerätehausanbau/-umbau | 46 Beiträge | ||
Autor | Udo 8B., Schiltach / Baden-Württemberg | 868360 | ||
Datum | 05.04.2021 11:59 MSG-Nr: [ 868360 ] | 1090 x gelesen | ||
Ahja, interessant. Schauen wir doch mal, welche Worte die Unfallversicherungsträger an die Unternehmer (Kommune / Gemeinde) richten: "Die Arbeit ist so zu gestalten, dass eine Gefährdung für das Leben sowie die physische und die psychische Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird. Gefahren sind an ihrer Quelle zu bekämpfen. Bei den Maßnahmen sind der Stand von Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen." Die Ursprungsfrage war die nach dem Einbau einer Werkbank in eine Fahrzeughalle. Die richtige Antwort lautet: "Mach eine Gefährdungsbeurteilung! Berücksichtige dabei jede geplante Tätigkeit." Berücksichtige alle Arbeitsmittel und Arbeitsstoffe, von denen eine Gefahr für Mitarbeitende oder Dritte ausgeht oder ausgehen kann." Das und nichts anderes wird hier im Thread diskutiert. Wo ist jetzt also das Problem? Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de | ||||
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