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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Einhaltung DIN14095 bei Gerätehausanbau/-umbau | 46 Beiträge | ||
Autor | Robi8n B8., Braunschweig / Niedersachsen | 868363 | ||
Datum | 05.04.2021 13:43 MSG-Nr: [ 868363 ] | 1025 x gelesen | ||
Geschrieben von Franz-Peter L. In Brandschutznachweis (nach Landesbaurecht!) haben nicht bauaufsichtlich eingeführte Normen, ASRs, TRGSn und sonstiges Beiwerk nichts zu suchen! Sehe ich (teilweise) anders. Bei nicht eingeführten Normen, stimme ich da vollkommen zu - aber auch da ist immer die Frage des schönen unbestimmten Rechtsbegriffes "Stand der Technik".... Bei ASR und TRGS sind festgeschriebene technische Regeln, die im Rahmen der Arbeitssicherheitsgesetzgebung auch den Brandschutz betreffen. Somit sind diese bei entsprechenden Brandschutzkonzepten zu berücksichtigen. Z.B. Türbreiten oder Fluchtweglängen in Arbeitsstätten. Ein Brandschutznachweis ist nicht das sture runterprällern von Paragraphen aus der Bauordnung. | ||||
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