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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Einhaltung DIN14095 bei Gerätehausanbau/-umbau | 46 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 868371 | ||
Datum | 05.04.2021 17:16 MSG-Nr: [ 868371 ] | 978 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Franz-Peter L. Man mag kaum glauben, dass sich Gemeinden auch selbst "Baufachleute" halten, die eigentlich was von der "Bau-Materie" verstehen sollten und nicht nur blind einem profitorientierten Planer hinterherlaufen sollten. Schön wäre es, würde jede Menge Geld sparen... Geschrieben von Franz-Peter L. Wenn er eine entsprechende Rechtsgrundlage hat, dann darf er das. In dem Fall ist es noch besser: Die Ausführung bezahlt die gleiche Behörde, die es auch anordnet... Gruß, Michael | ||||
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