Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Einhaltung DIN14095 bei Gerätehausanbau/-umbau | 46 Beiträge |
Autor | Fran8z-P8ete8r L8., Hilpoltstein / Franken (Bayern) | 868378 |
Datum | 05.04.2021 18:56 MSG-Nr: [ 868378 ] | 1111 x gelesen |
Geschrieben von Robin B.Ein Brandschutznachweis ist nicht das sture runterprällern von Paragraphen aus der Bauordnung.
Ist es (im Gegensatz zum Arbeitsschutz) eben nicht, sondern es ist die Dokumentation der baurechtlichen geforderten gebäudebezogenen Brandschutzplanung auf Grundlage der baurechtlichen Anforderungen.
In der Brandschutzplanung wird vom Nachweisersteller landauf landab gefordert/erwartet, eine wirtschaftliche nutzungsbezogene Planung zu liefern und dazu auch üblicherweise Abweichungen vom Baurecht vorzusehen. Abweichung, Kompensation, das ist auch ein ganz übliches Tagesgeschäft im Verantwortungsbereich des Brandschutzplaners.
Arbeitsschutz und der Umgang mit Gefahrstoffen im fertigen Gebäude liegen aber absolut nicht im Zuständigkeits- und Verantwortungsbereich des Brandschutzplaners. Das ist Sache des Betreibers/Arbeitgebers. Und der steht gefälligst auch für Abweichungen gerade, nicht der Brandschutzplaner. Apropos Abweichungen/Ausnahmen vom Arbeitsstättenrecht: Genehmigt die Bauaufsichtsbehörde Abweichungen vom Arbeitsstättenrecht? Wohl nicht. Und versuch mal nach dem Studium, bei der "zuständigen Behörde" die Genehmigung einer Ausnahme von den Vorschriften des Arbeitsstättenrechts zu bekommen. Eher sind alle Bundesbürger innerhalb der nächsten Woche gegen Corona geimpft ... :-D
Wenn jemand Fleißiges über den Brandschutznachweis hinaus in einem gesonderten Brandschutzkonzept noch Hinweise zum Arbeitsschutz gibt, kann sie/er das ja gerne machen (und sollte sich dafür auch bezahlen lassen). Ich weiß, SGAler hätten das immer gern, und Du kannst es ja zukünftig auch immer machen, wennst mal nachweisberechtigt bist. Die Verantwortung, die eigentlich der Betreiber/Arbeitgeber tragen muss, lass ich mir jedenfalls nicht ans Knie nageln.
Grüßla,
FP
Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, bei denen ich beruflich oder ehrenamtlich tätig bin.
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