Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Einhaltung DIN14095 bei Gerätehausanbau/-umbau | 46 Beiträge |
Autor | Fran8z-P8ete8r L8., Hilpoltstein / Franken (Bayern) | 868379 |
Datum | 05.04.2021 19:11 MSG-Nr: [ 868379 ] | 945 x gelesen |
Holla,
es sollen ja schon mal Feuerwehrhäuser gebrannt haben, insofern können bauliche Trennungen (im Gegensatz zu bzw. zusätzlich zu den immer wieder geforderten Brandmeldeanlagen) in Gerätehäusern durchaus Sinn machen.
Bei einer ordnungsgemäß ausgeführten Trennwand mit geeigneten Abschlüssen kann dann der Schaden auch entsprechend gringer gehalten werden. Hatte ich unlängst bei einem geprüften Bauvorhaben, dort hat sich die Gemeinde unabhängig von baurechtlichen Anforderungen einen automatischen Schutzvorhang zur Teilung der Fahrzeughalle geleistet. Gleiches kann auch für die Trennung von Werkstätten und Fahrzeughalle sinnvoll sein, also hat die fordernde/zahlende Behörde auch nicht ganz unrecht. Schade ist nur, dass erst eine "Forderung" kommen muss und nicht die Gemeinde das selbst vorsieht. Oder auch schade, wenn man es - je nach Anwendung welcher Planungsgrundlage - in der Planung übersehen hat, sodass es erst einer Korektur bedarf.
Grüßla,
FP
Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, bei denen ich beruflich oder ehrenamtlich tätig bin.
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