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Thema | Impfempfehlung - war: Coronavirus in Deutschland | 157 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 868384 | ||
Datum | 05.04.2021 21:24 MSG-Nr: [ 868384 ] | 3339 x gelesen | ||
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Geschrieben vom Gesundheitsministerium NRW: Ein weiterer Ausnahmefall ist gegeben, sobald Personen im Rahmen ihrer Feuerwehrtätigkeit als Einsatzkräfte zur Sicherstellung deröffentlichen Ordnung" einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind. Hier besteht laut § 3 Abs. 1 Nummer 6 ein Anspruch auf Schutzimpfungen mit hoher Priorität (2. Stufe). Dies muss jedoch immer im Einzelfall vor Ort entschieden werden.Wie sehen diese Einzelfallentscheidungen in NRW-Orten denn bisher aus? Das übliche "Oben nix schuld, zuständig ist man nur vor Ort" könnte man doch durchaus schon versuchen zum Vorteil der Feuerwehr zu nutzen? Und das mit durchaus höherer Erfolgschance, als es irgendwelche albernen Resolutionen haben können. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | ||||
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