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Thema | Impfempfehlung - war: Coronavirus in Deutschland | 157 Beiträge | ||
Autor | Mark8us 8R., Höhenrain / Bayern | 868523 | ||
Datum | 09.04.2021 11:16 MSG-Nr: [ 868523 ] | 2963 x gelesen | ||
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Hallo, in Bayern gibt es jetzt auch Änderungen in der Impfpriorisierung: Höchste Priorität: Die Personen der Feuerwehr in spezialisierten First-Responder-Einheiten haben gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 4 CoronaImpfV Anspruch auf Schutzimpfungen mit höchster Priorität (erste Priorisierungsgruppe). Erforderlich ist, dass die Ersthelfergruppe als Einsatzmittel durch eine Integrierte Leitstelle geführt wird. Es kommt dabei nicht darauf an, auf welcher Grundlage die Alarmierung erfolgt. Priorisiert sind damit Ersthelfergruppen, die regelhaft in die Alarmierungsplanung eingebunden sind, zudem auch Ersthelfergruppen der Feuerwehren, die zugestimmt haben, als Einsatzmittel der Ersten Hilfe zur Verfügung zu stehen, wenn ein Einsatzmittel des öffentlichen Rettungsdienstes nicht rechtzeitig die erforderliche Hilfe leisten kann (siehe auch Nr. 4.7 VollzBekBayFwG) Hohe Priorität: Aktive Kräfte der Feuerwehren, die im Rahmen des Einsatzes regelmäßig als Einsatzkräfte direkten Kontakt haben, etwa bei lebensrettenden Maßnahmen, und mithin ein hohes Risiko tragen, haben gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 6 CoronaImpfV Anspruch auf Schutzimpfung mit hoher Priorität (zweite Priorisierungsgruppe). Dies gilt entsprechend für aktive Kräfte des Katastrophenschutzes einschließlich der Aktiven im Technischen Hilfswerk, die regelmäßig direkten Kontakt, etwa bei lebensrettenden Maßnahmen, und mithin ein hohes Risiko haben. Sie haben ebenfalls als Einsatzkräfte Anspruch auf Schutzimpfung mit hoher Priorität gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 6 CoronaImpfV (zweite Priorisierungsgruppe). Erhöhte Priorität: Die übrigen aktiven Kräfte der Feuerwehren und des Katastrophenschutzes einschließlich des Technischen Hilfswerks sind allesamt in besonders relevanter Position tätig und fallen daher geschlossen unter § 4 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. b CoronaImpfV. Sie haben mithin Anspruch auf Schutzimpfungen mit erhöhter Priorität (dritte Priorisierungsgruppe). Die jeweiligen Bescheinigungen sind den Impfwilligen von den Organisationen bzw. Rechtsträgern der Kräfte auszustellen. Quelle: FüGK Bayern vom 31.03.2021 Viele Grüße Markus Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen Geändert von Markus R. [09.04.21 11:19] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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