Geschrieben von Peter M.Aber Abstand ist Abstand, so "unpraktisch" kann die Lage nicht sein. Greifzüge haben die doofe Eigenschaft, nicht per Gedankenübertragung angetrieben zu werden, am angeschlagenen Objekt selber muss man u.U. die Bewegungen während des Zugs verfolgen, wobei der Mindestabstand nicht 100%ig eingehalten werden kann... Doch, so unpraktisch ist die Praxis manchmal. Denke da gerade an diesen Einsatz, ein paar Jahre her: Dieser Auflieger wurde mit Winden/Greifzügen am Absturz gehindert, hält man den Abstand bei allen Seilen konsequent ein kriegt man den Kran kaum vernünftig angeschlagen, um ihn zurück auf die Bahn zu heben. Klar, die Seile sind evtl. nicht voll auf Zug, und damit weniger abrissgefährdet, aber trotzdem. BAB/Straßen bieten öfters derartige Voraussetzungen, dass man den Abstand nicht ständig einhalten kann. Das heißt nicht, dass man ihn vernachlässigen sollte. Abstand bleibt auch mit Seilbeschwernis der wichtigste Faktor. Aber ausruhen kann man sich darauf eben auch nicht.
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
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