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Rubrik | Kommunikationstechnik | zurück | ||
Thema | Reform der Integrierten Leitstellen in Bayern?? | 20 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 869223 | ||
Datum | 08.05.2021 15:38 MSG-Nr: [ 869223 ] | 2375 x gelesen | ||
Geschrieben von Paul M. Was ja dann eindeutig bedeutet, dass es nicht mehr in jedem Rettungsdienstbereich eine integrierte Leitstelle geben wird. Gilt denn das Gesetz über die Errichtung und den Betrieb Integrierter Leitstellen nicht mehr? Da steht doch in Art. 1, Satz 3 nochmal das gleiche, wie bisher im Bayerischen Rettungsdienstgesetz: Zuständigkeitsbereich der Integrierten Leitstelle (Leitstellenbereich) ist der nach dem Bayerischen Rettungsdienstgesetz festgelegte Rettungsdienstbereich "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | ||||
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