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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Polizisten haben Recht am eigenen Bild: Youtuber verurteilt | 12 Beiträge | ||
Autor | Mari8o-A8lex8and8er 8L., Jüchen / Nordrhein-Westfalen | 869795 | ||
Datum | 11.06.2021 15:05 MSG-Nr: [ 869795 ] | 1518 x gelesen | ||
Vielleicht liegt die Antwort ja im folgender Aussage des Richters: Der Richter nannte die Videos von Routineeinsätzen etwa bei kleinen Verkehrsunfällen "völlig banale Bildbeiträge", die redaktionell nicht bearbeitet worden seien und nicht der grundgesetzlich verbürgten Pressefreiheit unterlägen. Demzufolge wäre die redaktionelle Überarbeitung zumindest ein Indikator, ob es sich um einen banalen oder einen nicht banalen Bildbeitrag handelt. | ||||
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