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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Polizisten haben Recht am eigenen Bild: Youtuber verurteilt | 12 Beiträge | ||
Autor | Hans8-Jo8ach8im 8Z., Berlin / Berlin | 869803 | ||
Datum | 12.06.2021 14:22 MSG-Nr: [ 869803 ] | 1391 x gelesen | ||
Geschrieben von Mario-Alexander L. Der Richter nannte die Videos von Routineeinsätzen etwa bei kleinen Verkehrsunfällen "völlig banale Bildbeiträge", die redaktionell nicht bearbeitet worden seien und nicht der grundgesetzlich verbürgten Pressefreiheit unterlägen. Es scheint sich in der Rechtsprechung als Standard durchzusetzen, daß für den Schutz der Kunst- oder Pressefreiheit eine gewisse "Schaffenshöhe" verlangt wird. Hans-Joachim "Everybody is entitled to his own views. Everybody is not entitled to his own facts." James Schlesinger, 1975 | ||||
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