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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Berlin: Bezirk verhindert Brandschutz in Rigaer 94 | 63 Beiträge | ||
Autor | Adri8an 8R., Utting / Bayern | 869855 | ||
Datum | 17.06.2021 16:07 MSG-Nr: [ 869855 ] | 1794 x gelesen | ||
Geschrieben von Jürgen M. Es kann nicht sein das Defizite im vorbeugenden Brandschutz unter Lebensgefahr für die Einsatzkräfte ausgebügelt werden. Sieht man sich die Grundsätze des VB an gibt es drei Schutzziele: Musterbauordnung § 14 Brandschutz Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind Die Entstehung von Bränden zu verhindern und die Ausbreitung zu begrenzen haben die meisten auf dem Schirm. Die Rettung von Mensch und Tier ist auch noch soweit unter VB geläufig. Das dritte Schutzziel, nämlich die wirksamen Löscharbeiten, geht oft unter. Ähnlich den F0-Supermärkten wird man bei solchen Objekten Abstriche in der Einsatztaktik machen müssen, und das kann man durchaus begründen. Viele Grüße Adrian Dieser Beitrag stellt einen Auszug meiner aktuellen Meinung dar. Diese muss nicht zwangsläufig mit der offiziellen Meinung meiner Dienststelle/HiOrg korrelieren. | ||||
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