Rubrik | vorbeug. Brandschutz |
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Thema | Berlin: Bezirk verhindert Brandschutz in Rigaer 94 | 63 Beiträge |
Autor | Fran8z-P8ete8r L8., Hilpoltstein / Franken (Bayern) | 869892 |
Datum | 20.06.2021 20:54 MSG-Nr: [ 869892 ] | 1366 x gelesen |
Spezialeinsatzkommando
Vorbeugender Brandschutz
Hallo,
dann ists vielleicht ein Mißverständnis bezogen auf den Beitrag vom Volker.
Der hatte ja schon geschrieben
Geschrieben von Volker L.Wir sind auch für die Gesundheit und das Leben und die Unversehrtheit der Einsatzkräfte verantwortlich. Ich würde meine Mannschaft nicht gefährden und im Brandfall in das Haus schicken. Maximal von außen nass machen und Nachbarhäuser schützen....
Dazu muss ich natürlich erst mal vor Ort sein. Genauso ists beim medizinischen Notfall. Auch da fährt man selbstverständlich an. Das steht außer Frage und ich hab auch nicht behauptet, dass niemand anrückt.
Ich habe deshalb sein kommt halt niemand mit kommt halt niemand ins Haus rein gewertet. Nicht hinzufahren steht außer jeder Frage.
Wird man dort aber nicht ins Haus gelassen oder besteht eine konkrete Gefahr für Leben und Gesundheit der Einsatzkräfte durch "Störer", dann kann ich mich noch so toll hinstellen und meine besten Absichten kundtun, ich komm nicht rein. Meine Zugang, um zu schauen wo das Räuchlein herkommt und ob dann nicht irgendeine aus Eingenschuld hilflose Person vielleicht mein führendes Händchen benötigt, kann ich dann selbst durchsetzen - mit aller Gefahr, die ich dann für mein Eigenpersonal heraufbeschwöre. Gleiches beim medizinischen Notfall (für den wohl irgendeiner angerufen hat, weil auf gut Glück fahr ich da nicht hin.)
Habe ich ein berechtigtes Interesse, ins Haus zu wollen, dann gibts dafür vom Rechtsstaat vorgesehenes Personal, das diese Maßnahmen auch durchsetzen darf(/kann)
Rechtsstaat heißt nicht, dass ich auf Biegen und Brechen die Unversehrtheit irgendeines "Zwidrigen" garantiern muss, der mich mit Gewalt von meiner beabsichtigten Hilfeleistung abhalten will.
Der Rechtsstaat definiert Regeln, unter denen Herr und Frau Staatsbürger (und sogar Nicht-will-Staatsbürger) Hilfe bekommen. Halten sie diese Regeln nicht ein, lehnen sie die Hilfe partout ab oder gefährden gar Leben und Gesundheit der Einsatzkräfte, dann gibt es eine bestimmte Linie, bis zu der ich für mich sicher vorgehen kann. Und hinfahren und kucken ist da sicher das mindeste. Wenn es ab dann mir und meinen Leuten an den Kragen geht, dann halt ichs mit dem Kollegen eines SEK, der beim Süddeutschen Höhenrettungsforum vor vielen Jahren einen tollen Vortrag gehalten hat.
"Die Feuerwehr kann/soll jeden retten, der gerettet werden will. Für alle anderen haben wir die Spezialisten dabei."
Das ganze Vorgehen wird einschließlich der Gefährdung der Einsatzkräfte sauber dokumentiert, damit habe ich weder eine Hilfeleistung unterlassen noch verweigert noch jemandem aufgrund irgendeines religiösen oder ethnischen Grundes nicht zukommen lassen.
Die Fragen zum VB spielen dabei sehr wohl eine Rolle, weil ich damit jederzeit nachweisen kann, dass ich meiner Hilfsbereitschaft z.B. zu wirksamen Löschmaßnahmen durch Vorbeugung einer Brandausbreitung auf andere Gebäude/Gebäudeteile oder zur Ermöglichung eines zweiten Rettungsweges über Rettungsgeräte zum Mindestmaß nachgekommen bin. Wenn die Störer die Rahmenbedingungen verändern, unter welchen ihnen eine Selbstrettung möglich ist oder ich eine Hilfeleistung erbringen kann, dann ggf. zu ihren eigenen Ungunsten. Ergo: Wer nicht gerettet werden will hat Pech gehabt. Dann muss ich ggf. als Einsatzleiter noch entscheiden, was ich in Kauf nehme, körperliche Schäden meiner Einsatzkräfte oder psychische Kollateralschäden meiner Einsatzkräfte. Und die Entscheidung, meine Anweisung auszuführen, liegt immer noch bei jedem Adressaten meiner Anweisungen selber. Reinprügeln in einen Einsatz unter Steinbewurf kann ich ihn nicht. Was für ein scheiß Job.
Grüßla,
FP
Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, bei denen ich beruflich oder ehrenamtlich tätig bin.
Tue zehn Jahre lang Gutes, und niemand wird es bemerken. Eine Stunde lang Böses getan, und Ruhm ist dir gewiss. - Samurai-Weisheit
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LFV Bayern - Fachbereich 4: Vorbeugender Brandschutz
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