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Rubrik | Kommunikationstechnik | zurück | ||
Thema | Handyverbot am Steuer soll auf u.A. auf BOS-Funk ausgeweitet werden - war: In welchen Fahrzeugen muss der Fahrer ... | 101 Beiträge | ||
Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 870065 | ||
Datum | 30.06.2021 12:33 MSG-Nr: [ 870065 ] | 2271 x gelesen | ||
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Hallo, Geschrieben von Tobias H. Dann muss er halt anhalten zum funken oder der Funk muss warten. Es ist so simpel. ... manchmal ist es nicht so simpel: Konstruiertes Beispiel: "Meine" Feuerwehr wird auf die BAB alarmiert. Ich fahre als mit dem MTW (Reservefahrzeug, weil mein dienstlicher KdoW mit Freisprechanlage in der Werkstatt ist) als Alleinfahrer voraus und stelle nun fest, dass die E-Stelle in Gegenrichtung liegt (kommt regelmäßig vor). Was ist nun besser: a) ich teile das über Funk umgehend der Leitstelle mit (dazu brauche ich aber nicht mal §35 (7), da reicht mir §35 (1)), damit entsprechend umdisponiert werden kann b) ich halte auf der BAB (ggf. ohne Seitenstreifen) - unter Nutzung von § 35 (1) an, mache dem Motor aus und funke dann ohne Unfallgefahr (???) c) ich mache erst mal gar nichts, weil ich weder funken noch anhalten darf und fahre 4 Minuten bis zur nächsten Ausfahrt weiter ... Gruß Gerhard | ||||
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