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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | geplante Änderung der StVZO zum blauen Licht | 33 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 870218 | ||
Datum | 10.07.2021 17:24 MSG-Nr: [ 870218 ] | 1569 x gelesen | ||
Geschrieben von Thomas M. Lese ich das richtig? Nein. Erstmal muss es sich weiterhin um ein Fahrzeug der genannten Bedarfsträger handeln. Dann muss als zweite (neue) Bedingung das Fahrzeug auch als solches von außen deutlich sichtbar gekennzeichnet sein. Verdeckte Einsatzfahrzeuge sind also nur noch für die Bedarfsträger nach Nummer 1 zulässig. | ||||
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