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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | geplante Änderung der StVZO zum blauen Licht | 33 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 870222 | ||
Datum | 10.07.2021 20:26 MSG-Nr: [ 870222 ] | 1522 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Henning K. Verdeckte Einsatzfahrzeuge sind also nur noch für die Bedarfsträger nach Nummer 1 zulässig. Verdeckte Einsatzfahrzeuge und auch die Ausstattung privater Fahrzeuge mit SoSi (z.B. Kreisbrandinspekteur) laufen auch heute soweit mir bekannt über Ausnahmegenehmigungen. Die wird es wohl auch zukünftig geben. Gruß, Michael | ||||
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