alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaEinsatzfahrzeug überlassen - lohnsteuerbarer Vorteil?7 Beiträge
AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen870267
Datum14.07.2021 17:04      MSG-Nr: [ 870267 ]1866 x gelesen

Hallo,

Geschrieben von Jürgen M.wie sieht das dann bei hauptamtlichen Kräften aus?


... wenn man die Begründung des Bundesfinanzhofes:
"Die Nutzung des Einsatzfahrzeugs auch für Privatfahrten stelle beim Leiter der Freiwilligen Feuerwehr keine zu Arbeitslohn führende private, sondern eine auf der ständigen Einsatzbereitschaft gründende (feuerwehr-)funktionale Verwendung des Fahrzeugs dar."
betrachtet, dürfte das keine Rolle spielen, wenn er im Rahmen Rufbereitschaft oder Herbeiruf in vergleichbarer "ständiger Einsatzbereitschaft" steht.

Gruß
Gerhard

Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten 
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 14.07.2021 13:28 Jürg7en 7M., Weinstadt
 14.07.2021 17:04 Gerh7ard7 B.7, Pfungstadt
 20.09.2021 10:24 Matt7hia7s K7., Rottenburg a. N.
 20.09.2021 12:04 Jako7b T7., Bischheim
 20.09.2021 12:39 Chri7sti7an 7R., Fichtenberg
 23.09.2021 09:32 Matt7hia7s K7., Rottenburg a. N.
 20.09.2021 16:15 Cars7ten7 G.7, Dormagen

0.133


Einsatzfahrzeug überlassen - lohnsteuerbarer Vorteil? - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt