Hallo,
Geschrieben von Jürgen M.wie sieht das dann bei hauptamtlichen Kräften aus?
... wenn man die Begründung des Bundesfinanzhofes:
"Die Nutzung des Einsatzfahrzeugs auch für Privatfahrten stelle beim Leiter der Freiwilligen Feuerwehr keine zu Arbeitslohn führende private, sondern eine auf der ständigen Einsatzbereitschaft gründende (feuerwehr-)funktionale Verwendung des Fahrzeugs dar."
betrachtet, dürfte das keine Rolle spielen, wenn er im Rahmen Rufbereitschaft oder Herbeiruf in vergleichbarer "ständiger Einsatzbereitschaft" steht.
Gruß
Gerhard
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