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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Stellenausschreibung - nicht rechtssicher? | 17 Beiträge | ||
Autor | Flor8ian8 M.8, Ingolstadt / Bayern | 871502 | ||
Datum | 11.08.2021 15:51 MSG-Nr: [ 871502 ] | 1778 x gelesen | ||
Meines Erachtens entstehen mit dieser Einschränkung "Bewerberpool regionaler Bezug" keine rechtlichen Probleme. Grundsätzlich kann der Arbeitgeber berechtigtes Interesse haben, dass ein Mitarbeiter arbeitsnah wohnt. Beispiel: Mitarbeiter für Straßenmeisterei gesucht. Aufgabe unter anderem Winterdienst auf Abruf. Was hilft mir hier der Mitarbeiter der 50 Kilometer entfernt wohnt? Er wird den Winterdienst nicht zeitnah aufgrund seiner Fahrzeit Wohnung bis Arbeitsstätte ausführen können. | ||||
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