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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Stellenausschreibung - nicht rechtssicher? | 17 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 871503 | ||
Datum | 11.08.2021 16:02 MSG-Nr: [ 871503 ] | 1661 x gelesen | ||
hallo, Geschrieben von Florian M. Grundsätzlich kann der Arbeitgeber berechtigtes Interesse haben, dass ein Mitarbeiter arbeitsnah wohnt. das greift dann aber erst beim Vertragsabschluss. Da kann man so was reinschreiben. aber in der Ausschreibungsphase ist das noch nicht relevant. Es soll ja Bewerber geben die sich mit den Vorsatz bewerben nach der Zusage dann dorthin umzuziehen. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | ||||
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