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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Stellenausschreibung - nicht rechtssicher? | 17 Beiträge | ||
Autor | Alex8and8er 8H., Burgheim / | 871532 | ||
Datum | 12.08.2021 07:37 MSG-Nr: [ 871532 ] | 1241 x gelesen | ||
Geschrieben von Jürgen M. Wenn ich jetzt dieses Stellenangebot aus der Jobbörse entfernen würde wäre das ev. später für ein auswärtigen Bewerber bzw. Interessent ein Grund die Vergabe dieser Stelle nachträglich anzufechten? Das entfernen führt definitv nicht zur Anfechtbarkeit. Was aber sehr wohl zur Anfechtbarkeit führen kann, ist die Mitteilung an dich, die Anzeige zu entfernen, mit der Begründung das man regionale Bewerber bevorzugt. Sollte es sich um eine Beamtenstelle handeln, ist die Auswahl nach Eignung, Leistung und Befähigung durchzuführen und nicht nach dem Wohnort. Hier hat dann ein eventuell unterlegener Teilnehmer gute Chancen mit einer Konkurrentenklage. Geschrieben von Jürgen M. Aber wenn diese Stelle nun anfängt mit der Begründung bevorzugt regionale Interessenten anzusprechen zu wollen Das steht aber nicht so in der Ausschreibung, oder? | ||||
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