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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Stellenausschreibung - nicht rechtssicher? | 17 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 871542 | ||
Datum | 12.08.2021 10:41 MSG-Nr: [ 871542 ] | 1007 x gelesen | ||
hallo, Geschrieben von Florian M. Aus eigener Erfahrung, du schreibst über die lokale Zeitung aus, diese überträgt die Stellenausschreibung auf zig andere Wege weiter. deshalb schreibt man in die Stellenausschreibung z.b. so was rein: "Wir freuen uns über Ihre Bewerbung auf unserem Stellenportal bis zum xx.xx.2021." Auch wenn dann der Ausschreibungstext von anderen Seiten komplett übernommen wird ist dann (hoffentlich) jedem potentiellen Interessenten klar das nach dem xx.xx.2021 die Sache gelaufen ist. In dem Fall worauf ich mich beziehe steht ein konkretes Datum in der Anzeige. Da aus der Feuerwehr-Jobbörse nur verlinkt ist hat die ausschreibende Stelle das zumindest hier immer noch in der Hand. Die braucht einfach nur die originale Stellenausschreibung auf deren Webseite nach dem xx.xx.2021 offline nehmen. Da hat das Internet Vorteile. Bei Veröffentlichungen in Zeitungen bzw. Zeitschriften ist das nicht möglich. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | ||||
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