Geschrieben von Sabrina M.Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zum Eintritt in der Altersabteilun nach dem nieders. Brandschutzgesetz.
Dürfen hier nur Kameradinnen und Kameraden eintreten, die zuvor bis zum Erreichen des 55. Lebensjahres bzw. der Altersgrenze von 67 Jahren Mitglied der Einsatzabteilung waren oder können auch sog. Fördernde Mitglieder mit dem entsprechenden Alter hier als Quereinsteiger einsteigen?
Ich denke, dass dieses so nach dem nieders. Brandschutzgesetz nicht vorgesehen ist.
Richtig, denn die Altersabteilung ist ja ein Teil der Feuerwehr, da gehört der Förderverein nicht zu. Übrigens, von 55 Jahren steht da nichts. Wenn jemand z.B. in jungen Jahren aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr am Einsatzdienst teilnehmen kann, darf er in die Altersabteilung übertreten.
Geschrieben von Sabrina M.Wie verhält es sich mit Kameradinnen & Kameraden, die in der Vergangenheit (vor mehr als 20 Jahren) mal Teil der Einsatzabteilung waren, dann nicht mehr zum Dienst/ Einsätzen erschienen sind und zum fördernden Mitglied wurden? Auch diese können doch kein Teil der Altersabteilung werden, oder?
Wenn sie damals aus der Feuerwehr ausgetreten sind (und bei der Gemeinde abgemeldet wurden), geht das nicht, denn dann sind sie ja kein Mitglied der Feuerwehr (mehr).
Geschrieben von Sabrina M.Danke!
Bitte
Heinrich
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