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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Eintritt in die Altersabteilung | 17 Beiträge | ||
Autor | Sabr8ina8 M.8, Bad Reichenhall / Bayern | 871853 | ||
Datum | 23.08.2021 17:00 MSG-Nr: [ 871853 ] | 949 x gelesen | ||
Danke! Das ist mir schon so bewusst. Es geht mir aktuell eben nur um die Fragestellung, wer "Mitglied" der Altersabteilung werden darf. Wenn ich von einer Mustersatzung spreche, dann für die gemeindliche Feuerwehr. Vom Verein spreche ich hier garnicht. Aus meiner Sicht können dieses formal nur Kamerdinnen & Kameraden sein, die zum Zeitpunkt des Erreichens der Altersgrenze Mitglied der Einsatzabteilung sind/waren und keine Kameradinnen und Kameraden die irgendwann mal, vor etlichen Jahren und für kurze Zeit von ein paar Jahren, Teil der Einsatzabteilung waren (unabhängig in welchem Ort) oder sog. fördernde Mitglieder (unahängig davon ob in der gem. Feuerwehr oder in einem Verein) waren. Rein um diese Frage geht es mir. Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen Geändert von Sabrina M. [23.08.21 17:02] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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