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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Bachelorarbeit zu geschlossenen Verbänden | 139 Beiträge | ||
Autor | Hein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen | 872185 | ||
Datum | 08.09.2021 12:58 MSG-Nr: [ 872185 ] | 2396 x gelesen | ||
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Geschrieben von Henning K. Das kannst du haben wenn du willst. Bei Alarmfahrt sieht man ja das blau Geblinke hinten auch noch. Viel schlimmer ist es, wenn bei Nebel mit TFL gefahren wird. Einige Fahrzeugtypen haben dann hinten kein Licht und wenn es einigermaßen Hell dabei ist, geht die Lichtautomatik auch nicht an. Auch beim RTW macht das TFL Nachts ein gutes Licht, jedenfalls für die Stadt. Und da auch beim TFL die Instrumentenbeleuchtung mit an geht, fällt das gar nicht auf. So ist schon so mancher von uns des Nachts ohne Heckbeleuchtung gefahren. Da müssten die Hersteller was ändern. Heinrich | ||||
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