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Rubrik | Katastrophenschutz | zurück | ||
Thema | Führung bei Hochwasserkatastrophe RLP/NRW - waR: Lage in NRW / RLP ... | 184 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8S., Ehrenkirchen / Baden-Württemberg | 872226 | ||
Datum | 10.09.2021 11:07 MSG-Nr: [ 872226 ] | 7307 x gelesen | ||
Geschrieben von Sebastian A. Irgendjemand sollte der guten Frau Hupperich mal erklären das sie für ihren Ort die erste Instanz des Katastrophenschutz ist! Das wurde 1995 auch schon im Bericht der Enquete-Kommission Winterhochwasser 1993 RLP so festgestellt. Geschrieben im Bericht der Enquete-Kommission Einsatzplanung und Einsatzkoordination Weiter unten im Bericht der Enquete-Kommission In ihrem in der Sitzung vom 27. September 1994 abgegebenen Bericht zur Frage der Schaffung eines Rahmenalarm· und -einsatzplans hat die Landesregierung darauf hingewiesen, daß die Gemeinden, die kreisfreien Städte und die Landkreise als Pflichtaufgabe der kommunalen Selbstverwaltung Einsatz-und Alarmpläne für den Brandschutz und die Allgemeine Hilfe, die kreisfreien Städte und Landkreise auch für den Katastrophenschutz, aufzustellen hätten (S§ 3 bis 5 des Landesgesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz). Die häufiger vom Hochwasser betroffenen Kommunen hätten durchweg auf die jeweiligen örtlichen Verhältnisse abgestimmte Alarm- und Einsatzpläne geschaffen. Diese Pläne unterschieden sich in Inhalt und Aufbau voneinander. Aus diesem Grund sei es zweckmäßig, den kommunalen Gebietskörperschaften eine Hilfestellung in Form eines Rahmen- oder Musterplans zu geben und so auch Mich würden die Alarm- und Einsatzpläne Hochwasser schon interessieren. Aber leider sind diese nicht verfügbar. Es muss ja welche geben, und manche von kleinen Gemeinden außerhalb sind auch auffindbar Cochem/Mosel/RLP (5250 EW), Ediger-Eller/Mosel/VG Cochem (892 EW) und Offenau/Neckar/BW (3000 EW). Zur Evakuierung d) Ist die Erstellung einer Hochwasserfluchtplanung erforderlich, und welche tatsächlichen und rechtlichenSoweit Teile aus dem Bericht 1995. Bedeutet es ist klar und gewünscht, dass die Kommunen sich um den Hochwasserschutz zu kümmern haben. Das Land mischt sich nicht ein. | ||||
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