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Rubrik | Katastrophenschutz | zurück | ||
Thema | Führung bei Hochwasserkatastrophe RLP/NRW - waR: Lage in NRW / RLP ... | 184 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 872227 | ||
Datum | 10.09.2021 11:37 MSG-Nr: [ 872227 ] | 7248 x gelesen | ||
Die Rolle einer Ortsvorsteherin innerhalb der kommunalen Hierarchie habe ich in einem Beitrag eben schon dargestellt, die "Kommune", die als Aufgabenträger in deinen Zitaten auftaucht ist da je nach Struktur wieder eine oder zwei Ebenen drüber. Daher: (OV als "für ihren Ort die erste Instanz des Katastrophenschutz") Geschrieben von Thomas S. Das wurde 1995 auch schon im Bericht der Enquete-Kommission Winterhochwasser 1993 RLP so festgestellt.Falsch. Geschrieben von Thomas S. Das Land mischt sich nicht ein.Auch hier: § 6 LBKG, tlw. auch §§ 5 und 24 sagen dazu was anderes, und der RAEP Hochwasser, hier z.B. Seite 27, zeigt dass das auch irgendwer auf Landesebene mal gelesen hat. Natürlich bauen die Landesplanungen und -maßnahmen auf denen der Kommunen auf, aber "mischt sich nicht ein" ist so pauschal falsch. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | ||||
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