Rubrik | Einsatz |
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Thema | Corvette-Team kritisiert Feuerwehr-Einsatz am Lausitzring | 54 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 872476 |
Datum | 23.09.2021 15:26 MSG-Nr: [ 872476 ] | 2139 x gelesen |
Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetz
1. Werkfeuerwehr
2. Wehrführer
3. Wasserförderung
Hallo,
Geschrieben von Thomas M.Wurde doch mehrfach erklärt.
Die Rennleitung entscheidet welche Einheit tätig wird.
Dafür haben die ganz viele Leute die auf ganz viele Monitore gucken auf der sie die gesamte Strecke jederzeit sehen können.
Damit sie auch wissen wo sie hingucken sollen haben sie zB Incident Officer, Rescue Unit Crew, Trackside Marshal oder die Spectator Marshal auf der gesamten Anlage verteilt und die direkt über Funk mit denen vor dem Bildschirmen reden können.
Aha. Eine Rennleitung hebelt also die Brandschutzgesetze aus. Seltsam. Ich kann zumindest im Bereich des Rheinland-Pfälzischen LBKG nirgends einen entsprechenden Passus finden. Für Firmen mit eigener anerkannter Werkfeuerwehr ist die Zuständigkeit klar geregelt. Sofern es für die Rennstrecke eine eigene anerkannte WF gibt, hat deren Chef oder Beauftragter die Einsatzleitung, das wäre eine Möglichkeit. Besteht diese nicht, wüsste ich nicht, auf welcher gesetzlichen Grundlage die Rennleitung die Einsatzleitung über die Feuerwehr haben sollte.
Gruß,
Michael
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