Rubrik | Einsatz |
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Thema | Corvette-Team kritisiert Feuerwehr-Einsatz am Lausitzring | 54 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 872487 |
Datum | 24.09.2021 07:03 MSG-Nr: [ 872487 ] | 1888 x gelesen |
Feuerwehr
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Hallo,
Geschrieben von Dirk S.und die Straßenverkehrs- und Zulassungsordnung. Offensichtlich haben die in ihrem abgeschlossen Bereich besondere Befugnisse.
Richtig, auf abgesperrtem Gelände, und das ist eine Rennstrecke ohne Frage, gilt die nicht. Das ist eindeutig gesetzlich geregelt. Die Brandschutzgesetze der Länder gelten aber auch dort.
Geschrieben von Dirk S.Auch auf einem privaten Versuchs-/Testgelände hat die FW ohne Rücksprache nichts verloren.
Ein privates Versuchs-/Testgelände ist erstmal nix anderes als jedes Firmengelände. Sofern keine eigene anerkannte WF hat da erstmal die Feuerwehr genau das zu tun, was sie überall sonstwo auch zu tun hat. Wie sie das zu tun hat, ist Sache des Einsatzleiters der FW. Das heißt nicht, dass sie blindlings drauflosrennt ohne die Randbedingungen zu beachten. In dem Fall den Rennbetrieb.
Geschrieben von Dirk S.Bei der Bahn geht es ja auch. Da scheint es mehr einzuleuchten, dass man sich, egal aus welchen Grund, nicht ungefragt im Gleisbett aufhält.
Ja, da gibt es klare Regeln aufgrund besonderer Gefahren. Das heißt aber nicht, dass die Feuerwehr nebendransteht und zuschaut bzw. nicht zuständig ist. Ich habe ja nicht geschrieben, dass man blindlings draufloslöschen soll. Du hast anscheinend meinen Beitrag nicht verstanden. Es geht mir rein um die Zuständigkeit und Einsatzleitung, die liegt u.U. durchaus bei der FW und nicht in der reinen Verantwortung der Rennleitung.
Gruß,
Michael
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