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Thema | Corvette-Team kritisiert Feuerwehr-Einsatz am Lausitzring | 54 Beiträge |
Autor | Volk8er 8L., Erlangen / Bayern | 872566 |
Datum | 28.09.2021 13:53 MSG-Nr: [ 872566 ] | 1402 x gelesen |
Einsatzleiter
1. Werkfeuerwehr
2. Wehrführer
3. Wasserförderung
Einsatzleiter
1. Werkfeuerwehr
2. Wehrführer
3. Wasserförderung
Einsatzleiter
Einsatzleiter
Einsatzleiter
Das ist nicht mal ansatzweise die Antwort auf meine entscheidende Frage.
Die können sich Rennleitung - oder sonst wie nennen und meinetwegen auch in bunte Phantasiegewänder hüllen. Welche Rechte stehen dieser sich als RL selbst titulierenden Vereinigung nach dem zuständigen Brandschutzgesetz zu?
Wenn es ein Privatgelände/Firmengelände mit einer staatlich anerkannten Werkfeuerwehr ist, so hat der EL der WF im Einsatzfall das sagen. Nur der EL ! Und auch nicht der Firmeninhaber etc.
Hat dieses "Betriebsgelände" keine staatlich anerkannte WF, so fällt das Einsatzgeschehen"Brand" alleine unter die Hoheit des EL der örtlich zuständigen Feuerwehr. Und mit dem Eintreffen der örtlich zuständigen Feuerwehr hat deren EL an der Einsatzstelle das Sagen!
Und nun bitte belege uns Allen hier im Forum, wo das zuständige Feuerwehrgesetz dieses Bundeslandes einer rechtlich völlig irrelevanten Personengruppe die sich RL - oder wie auch sonst von eigenen Gnaden nennt - irgendwelche rechtlichen Befugnisse im Einsatzfall gibt, die über den Rechten des EL stehen???
..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...
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Geändert von Volker L. [28.09.21 14:05] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = |
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