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Rubrik | Katastrophenschutz | zurück | ||
Thema | Bevölkerungswarnung - war: Lage in NRW / RLP - ist: Starkregen/Unwetter und der KatS | 343 Beiträge | ||
Autor | Udo 8B., Schiltach / Baden-Württemberg | 872671 | ||
Datum | 03.10.2021 15:09 MSG-Nr: [ 872671 ] | 10542 x gelesen | ||
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Geschrieben von Dirk S. Das THW fährt nicht mit 1000 Punkt Regel oder Ausnahmen. hmmm ... seit wann? Die letzten ADR-Ausnahmegenehmigungen der Länder nach § 5 GGBefG bzw. GGVS(EB) sind schon vor Jahr(zehnt)en ausgelaufen und wurden meines Wissens, auch nach entsprechenden Aussagen aus dem BMVI, seitdem nicht mehr erneuert und werden auch nicht mehr erneuert. Wenn es da nähere Infos gibt, auch AZ, immer her damit. Die FGr N transportiert nach Rahmenkonzept nur unter 1000 Punkte, die FGr M soll auch kennzeichnungspflichtige Transporte durchführen können. Mir ist aber, trotz intensiver Recherche, keine Einheit bekannt, die über Straßentankwagen verfügt, wenn, dann läuft alles über IBC und/oder Kanister. Die Nutzung von Freistellungen (u.a. ADR 1.1.3.1.c - nur zum direkten Verbrauch, ADR 1.1.3.1.e - Einsatzfahrten aber kein Nachschub) ist eigentlich Tagesgeschäft jeder Hilfsorganisation ... du siehst mich also etwas verwundert ... Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de | ||||
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