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Rubrik | Katastrophenschutz | zurück | ||
Thema | Bevölkerungswarnung - war: Lage in NRW / RLP - ist: Starkregen/Unwetter und der KatS | 343 Beiträge | ||
Autor | Udo 8B., Schiltach / Baden-Württemberg | 872743 | ||
Datum | 04.10.2021 19:50 MSG-Nr: [ 872743 ] | 10266 x gelesen | ||
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Leider ist dieses Merkblatt nicht mehr ganz aktuell, denn wir sind mittlerweile beim ADR 2021 ... und bei dem genannten Abschnitt 1-5.3 aus der RSEB wird geflissentlich überlesen: ..., nicht jedoch Versorgungsfahrten. Und wenn ich dann das hier lese: Eine Versorgung mehrerer Standorte ist nur unter Anwendung der kompletten ADR-Bestimmungen möglich, wenn die allgemeine Freigrenze von 60 L je Beförderungseinheit überschritten wird, weil auch die 1000-Punkte- bzw. Handwerkerregelung hierfür nicht verwendbar ist. ... sorry, da scheint doch ein klein wenig der notwendige Sachverstand zu fehlen. Aber was weiss ich denn schon, ... jedenfalls, auf 'ne Antwort warte ich jetzt seit der Veröffentlichung ... Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen Geändert von Udo B. [04.10.21 20:00] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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