Rubrik | Unfallverhütung |
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Thema | DGUV A3 Prüfung Ladegeräte Meldeempfänger | 24 Beiträge |
Autor | Hara8ld 8S., Köln / NRW | 873380 |
Datum | 03.11.2021 20:02 MSG-Nr: [ 873380 ] | 939 x gelesen |
Geschrieben von Michael W.Ich weiß, wie das von manchen Firmen, die sowas gewerblich anbieten, läuft. Ich hab schon Prüfungen an Büroarbeitsplätzen erlebt, da musste noch nicht mal derjenige, der an dem Platz arbeitet, seine Arbeit am Rechner unterbrechen während der mit allem Zubehör "angeblich" geprüft wurde...
Diese "Prüfungen" kenne ich leider, bei einer Firma ist man auch auf so eine Firma reingefallen, da die aber eine Quote bringen mussten, haben die Pauschal ALLE Mehrfachsteckdosenleisten über die Klinge springen lassen. Sogar Nigelnagelneue eines Premiumherstellers wurden mit Verweis auf eine Vorschrift das mehr als 3 Steckplätze nicht zulässig sind und die aber nicht beigebracht werden konnte ausgesondert. Aber leider war die Verwaltung nicht Mutig genug, einfach nicht zu zahlen und Schadenersatz zu verlangen. Hätte ich die Protokolle in die Hand bekommen, hätte ich da sicherlich Betrug nachweisen können.
Wenn ich mir ansah, das die das Prüfgerät nicht bedienen konnten, bekam ich bereits einen Anfall.
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