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Thema | Personalnot bei der Feuerwehr | 29 Beiträge | ||
Autor | Mark8us 8W., Linkenheim-Hochstetten / Baden-Württemberg | 873428 | ||
Datum | 09.11.2021 06:18 MSG-Nr: [ 873428 ] | 1872 x gelesen | ||
Hallo Michael, das mit dem Feuerwehrausschuss war von mir falsch formuliert und du hast natürlich recht. Laut Gesetz muss man den Betroffenen und den Feuerwehrausschuss anhören. Die entgültige Entlassung aus dem Feuerwehrdienst erfolgt durch den Bürgermeister. Aber warum kann ich ihn nicht aufnehmen? Im Gesetz steht das er auf seinen Antrag hin vom Bürgermeister entlassen werden kann. Wenn er also keinen Antrag stellt wird er nicht automatisch entlassen! Bei der anderen Möglichkeit steht auch kann! Eine Kann-Vorschrift ist ein freies Ermessen bei der Rechtsanwendung! Aber egal, diese Sache muss jede Feuerwehr mit sich selber ausmachen ob er diese Leute in die Feuerwehr aufnimmt oder diese ohne Antrag entläßt. Gruß Markus "Es gibt zwei Dinge, die unendlich sind: das Universum und die menschliche Dummheit. Aber bei dem Universum bin ich mir da nicht so sicher." Albert Einstein | ||||
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