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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Unterstützung Walbrandbeauftragter | 12 Beiträge | ||
Autor | Andr8eas8 K.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt | 873831 | ||
Datum | 29.11.2021 13:42 MSG-Nr: [ 873831 ] | 1004 x gelesen | ||
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Das ist aus meiner Sicht auch logisch und macht Sinn, weil: "hat zu beteiligen" sorgt dafür, dass der Waldbrandbeauftragte in der Einsatzleitung mitwirken kann. "soll die Empfehlungen berücksichtigen" gibt dem Waldbrandbeauftragten den notwendigen Einfluss und erhält dem Einsatzleiter seinen Entscheidungsspielraum. Stände dort "muss die Empfehlungen berücksichtigen" hätte der Einsatzleiter keinen Entscheidungsspielraum. Damit wäre der Waldbrandbeauftragte quasi Einsatzleiter und das ist nicht der Sinn der Sache. Ich gebe hier nur meine rein private Meinung wieder. Zur besseren Lesbarkeit Bezeichnungen in der männlichen Form dargestellt. Diese gelten grundsätzlich in jeglicher Form. | ||||
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