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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaUnterstützung Walbrandbeauftragter12 Beiträge
AutorAndr8eas8 K.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt873831
Datum29.11.2021 13:42      MSG-Nr: [ 873831 ]1004 x gelesen
Infos:
  • 29.11.21 FW-Forum: Fachberater `Vegetationsbrand´

  • Das ist aus meiner Sicht auch logisch und macht Sinn, weil:

    "hat zu beteiligen" sorgt dafür, dass der Waldbrandbeauftragte in der Einsatzleitung mitwirken kann.

    "soll die Empfehlungen berücksichtigen" gibt dem Waldbrandbeauftragten den notwendigen Einfluss und erhält dem Einsatzleiter seinen Entscheidungsspielraum. Stände dort "muss die Empfehlungen berücksichtigen" hätte der Einsatzleiter keinen Entscheidungsspielraum. Damit wäre der Waldbrandbeauftragte quasi Einsatzleiter und das ist nicht der Sinn der Sache.

    Ich gebe hier nur meine rein private Meinung wieder.

    Zur besseren Lesbarkeit Bezeichnungen in der männlichen Form dargestellt. Diese gelten grundsätzlich in jeglicher Form.

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     29.11.2021 11:45 Sabr7ina7 M.7, Bad Reichenhall
     29.11.2021 11:56 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     29.11.2021 12:02 Sabr7ina7 M.7, Bad Reichenhall
     30.11.2021 07:25 Mark7us 7G., Kochel am See
     29.11.2021 12:27 Tom 7V., Berlin
     29.11.2021 12:31 Sabr7ina7 M.7, Bad Reichenhall
     29.11.2021 12:35 Sabr7ina7 M.7, Bad Reichenhall
     29.11.2021 12:57 Tom 7V., Berlin
     29.11.2021 13:42 Andr7eas7 K.7, Magdeburg
     29.11.2021 20:41 Neum7ann7 T.7, Bayreuth
     29.11.2021 13:38 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     03.02.2022 12:22 Matt7hia7s K7., Rottenburg a. N.

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