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| Thema | Mögglingen: um Feuerwehrstandort in Möglingen wird weiter gestritten | 30 Beiträge | 
        
| Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 873962 | 
| Datum | 07.12.2021 10:42      MSG-Nr: [ 873962 ] | 2429 x gelesen | 
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
Mannschaftstransportwagen
 Hallo, 
 
Geschrieben von Eike M.Bei den Parkflächen für Einsatzkräfte sieht die 14092-1 mindestens 12 vor, also genug für den ersten Abmarsch, der die Hilfsfrist sicherstellt. Mitnichten ist ein Stellplatz für jeden Einsatzfahrzeug-Sitzplatz gefordert.  
 
 
... DGUV-I 205-008 zitiert den Inhalt der DIN (die mir akut nicht voriegt) aber anders: "Die Anzahl der PKW-Stellplätze soll nach DIN 14092-1 mindestens der Anzahl der Sitzplätze der im Feuerwehrhaus eingestellten Feuerwehrfahrzeuge entsprechen und 12 nicht unterschreiten" und führt dazu weiter aus: "Die Anzahl soll mindestens der Anzahl der Funktionsplätze auf den Einsatzfahrzeugen entsprechen." ... also ohne MTW u.ä. 
 
"Soll" in Verordnungstexten: "Muss wenn kann" 
 
Gruß 
Gerhard
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