Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Aktuelle Corona-Regelungen für FFs | 22 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 874040 |
Datum | 12.12.2021 12:11 MSG-Nr: [ 874040 ] | 1157 x gelesen |
Hallo,
Man kann sich auch Probleme konstruieren oder Unsinn schreiben.
Da steht was von 2G. Stimmt aber nicht, es wird ja anscheinend 3G praktiziert. Und auf den Einsatzfahrzeugen sitzt dann, wer entweder geimpft, genesen oder getestet ist. Wer seinen Test schon für die Arbeit hat, braucht auch nicht erst bei der Feuerwehr neu zu testen und kann direkt mit ausrücken. Wer halt noch keinen Test hat, muss erst testen. Also lupenreines 3G und damit mehr Freiheiten, als bei vielen anderen Feuerwehren, die rigoros auf 2G setzen.
Wo kommt eigentlich das Märchen her, dass nachrückende Kräfte im eigenen Fahrzeug keinen Versicherungsschutz haben? Natürlich haben sie das. Es sei denn, man ist so blöd und schließt nachrückende Kräfte im eigenen PKW direkt per Dienstanweisung aus. Auch wenn das nicht der Regelfall sein sollte, würde ich mir doch nie durch eine solche Regelung die Flexibilität verbauen.
Gruß,
Michael
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