Rubrik | Katastrophenschutz |
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Thema | Warnungen im Ahrtal - war: Katastrophenschutz in Deutschland: Keiner weiß, was zu tun wäre | extra 3 | 84 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 874129 |
Datum | 17.12.2021 14:47 MSG-Nr: [ 874129 ] | 3167 x gelesen |
Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetz
Geschrieben von Michael L. Damals in einem Sitzungssaal des Innenministeriums in Mainz:
"Was ist denn mit der Warnung der Bevölkerung. Sieht doch eher dünn aus, oder?"
"Warnung ist wichtig."
"Also bauen wir wieder eine Warninfrastruktur auf?"
"Kostet einiges, oder?"
"Ja."
"Dann eher nicht. Warnung ist aber trotzdem wichtig."
Ins Ministerialdeutsche übersetzt:
Bei der Warnung der Bevölkerung hält der Landesfeuerwehrverband Rheinland- Pfalz eine gesetzliche Verpflichtung zur landesweiten Vorhaltung von Sirenen für geboten. Die Ausführungen der Landesregierung zu etwaigen Konnexitätsfolgen der Einführung einer gesetzlichen Pflicht zum Aufbau von Sirenen hält er für unsubstantiiert. In der Begründung ist jedoch ausgeführt, dass die Kosten für eine moderne Hochleistungssirene im Bereich von etwa 22.500 EUR liegen. Bei etwa 3.000 neuen Sirenen wäre demnach mit Installationskosten in Höhe von mindestens ca. 67,5 Mio. EUR zu rechnen, hinzu kämen erhebliche Wartungs - und Instandsetzungskosten.
Diese Kosten müsste nach § 1 Abs. 1 Satz 3 des Konnexitätsausführungsgesetzes das Land aufbringen, weil die geschätzte jährliche Mehrbelastung der betroffenen Gemeinden und Gemeindeverbände durch die Übertragung dieser neuen Aufgabe auf die Gemeinden und Landkreise (Vorhaltung des flächendeckenden Sirenennetzes war früher Aufgabe des Bundes) in ihrer Gesamtheit weit über einem Betrag von 0,25 EUR pro Einwohner liegen würde. Selbst der Bund, der das bundesweite Sirenennetz vorgehalten hatte, verzichtet für die Warnung vor kriegsbedingten Gefahren auf den Aufbau eines flächendeckenden Sirenennetzes, weil es andere, kostengünstigere Möglichkeiten zur Warnung der Bevölkerung gibt (z. B. Warn-Apps), die im Rahmen von Forschungsvorhaben weiterentwickelt werden.
Neben Sirenen gibt es vielfältige andere Warnmöglichkeiten, wie z. B. der Warnmix aus Lautsprecherdurchsagen, Warn-Apps und ähnlichen Anwendungen für mobile Endgeräte als ergänzendem Warnmittel und Warnmeldungen im Rundfunk, sodass ein flächendeckender Aufbau eines Sirenen-Warnnetzes nicht zwingend geboten ist.
Gesetzentwurf der Landesregierung Rheinland-Pfalz vom 29.09.2020 zur (in dem Fall Nicht-)Änderung des LBKG, Seite 61/62.
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
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Geändert von Sebastian K. [17.12.21 14:49] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = |
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| 11.10.2021 23:45 |
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Jürg7en 7M., Weinstadt Katastrophenschutz in Deutschland: Keiner weiß, was zu tun wäre | extra 3 | |