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Feuerwehrgesetz
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaBerlin: Feuerwehr droht Feuerwehr droht "Spaziergängern" in Uniform    # 1 Beitrag
AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg874952
Datum05.02.2022 12:05      MSG-Nr: [ 874952 ]1539 x gelesen

Guten Tag

Geschrieben von Jürgen M.

Die Führung der Berliner Feuerwehr droht ihren Mitarbeitern mit Strafen, wenn sie sich in Uniform an den sogenannten Spaziergängen der Pandemiekritiker beteiligen.

Das dürfte rechtlich abgesichert sein; für BaWü darf man lt. FwG § 14 ( Dienstpflichten )" die anvertrauten Ausrüstungsgegenstände ( Uniform etc.) nur nur zu dienstlichen Zwecken zu benutzen, dazu gehören bestimmt nicht Demos o.ä. Veranstaltungen
Wie sieht es aus, wenn ich beispielsweise ein nicht dienstlich geliefertes/privat beschafftes T- bzw. Sweatshirt trage, aus dem die Zugehörigkeit zu einer öffentlichen Feuerwehr ersichtlich ist ?
Ich persönlich würde ( als 3x Geimpfter ) nicht in Dienstkleidung bzw. Kleidung, aus der meine Zugehörigkeit zu einer Feuerwehr geschlossen werden könnte, an einem Spaziergang, Mahnwache etc. ob gegen bzw. für den ganzen Komplex "Coronamaßnahmen und Impfpflicht" teilnehmen wollen, meine Teilnahme an solchen Veranstaltungen ist meine reine private und persönliche Entscheidung.


Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)

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Geändert von Bernhard D. [05.02.22 12:11] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar =

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 04.02.2022 20:46 Jürg7en 7M., Weinstadt
 05.02.2022 12:05 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)  

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