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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Berlin: Feuerwehr droht Feuerwehr droht "Spaziergängern" in Uniform # | 1 Beitrag | ||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 874952 | ||
Datum | 05.02.2022 12:05 MSG-Nr: [ 874952 ] | 1539 x gelesen | ||
Guten Tag Geschrieben von Jürgen M. Die Führung der Berliner Feuerwehr droht ihren Mitarbeitern mit Strafen, wenn sie sich in Uniform an den sogenannten Spaziergängen der Pandemiekritiker beteiligen. Das dürfte rechtlich abgesichert sein; für BaWü darf man lt. FwG § 14 ( Dienstpflichten )" die anvertrauten Ausrüstungsgegenstände ( Uniform etc.) nur nur zu dienstlichen Zwecken zu benutzen, dazu gehören bestimmt nicht Demos o.ä. Veranstaltungen Wie sieht es aus, wenn ich beispielsweise ein nicht dienstlich geliefertes/privat beschafftes T- bzw. Sweatshirt trage, aus dem die Zugehörigkeit zu einer öffentlichen Feuerwehr ersichtlich ist ? Ich persönlich würde ( als 3x Geimpfter ) nicht in Dienstkleidung bzw. Kleidung, aus der meine Zugehörigkeit zu einer Feuerwehr geschlossen werden könnte, an einem Spaziergang, Mahnwache etc. ob gegen bzw. für den ganzen Komplex "Coronamaßnahmen und Impfpflicht" teilnehmen wollen, meine Teilnahme an solchen Veranstaltungen ist meine reine private und persönliche Entscheidung. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen Geändert von Bernhard D. [05.02.22 12:11] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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