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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Einhaltung DIN14095 bei Gerätehausanbau/-umbau | 46 Beiträge | ||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 875837 | ||
Datum | 30.03.2022 12:00 MSG-Nr: [ 875837 ] | 875 x gelesen | ||
Guten Tag so ein Umbau um Gefahrstellen im FW-Haus zu entschärfen -auch nur vorübergehend wie akut in einer Nachbarbemeinde- kann teuer werden: -> SZ " Feuerwehr Brühl hat Probleme mit dem Brandschutz " Doch nicht nur bei der Brandsicherheit hapert es am Schrankenbuckel. Mehrere Begehungen des Gebäudes mit entsprechenden Sachverständigen habe der Verwaltung, wie es in der jüngsten Gemeinderatssitzung hieß, noch einmal sehr klar gezeigt, dass das bestehende Feuerwehrgerätehaus nicht mehr den Anforderungen an eine Feuerwehr mit mittlerweile 55 Aktiven entspricht und insgesamt zu klein ist. Erklärung zu diesem Passus: Gleichzeitig wird von der Verwaltung und den Faktionen immer wieder betont, dass dieses Haus am jetzigen Standort aus allen Nähten platze und man mittelfristig eventuell östlich der Mannheimer Straße auf Schwetzinger Gemarkung, wie nun auch die GLB erklärte einen Neubau ins Auge fassen müsse. [...] Diese Idee ist nicht neu, die Schwetzinger Gemarkung (Ackerflächen ) grenzt direkt an die Brühler Wohnbebauung; auch die Feuerwehr München hat eine BF-Wache die nicht auf Münchner Gemarkung steht. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | ||||
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