Rubrik | Recht + Feuerwehr |
zurück
|
Thema | Neue Zuschussrichtlinien Bayern | 44 Beiträge |
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 875970 |
Datum | 05.04.2022 10:06 MSG-Nr: [ 875970 ] | 2589 x gelesen |
Infos: | 01.02.19 FW-Forum: TLF 16/25 in Hessen wieder eingeführt? - Typenreduzierung Teil 3? 01.02.19 FW-Forum: Ersatz für TLF 16/25
|
Gerätewagen Tragkraftspritze, spezifiziert in TR 12 RLP, Kastenwagen mit TSA Beladung inkl. vierteiliger Steckleiter, Besatzung 0/1/1=2
Gerätewagen Tragkraftspritze, spezifiziert in TR 12 RLP, Kastenwagen mit TSA Beladung inkl. vierteiliger Steckleiter, Besatzung 0/1/1=2
Tragkraftspitzenanhänger
Gerätewagen Tragkraftspritze, spezifiziert in TR 12 RLP, Kastenwagen mit TSA Beladung inkl. vierteiliger Steckleiter, Besatzung 0/1/1=2
Kleinlöschfahrzeug
Guten Tag
Seit dem 1. Januar 2022 gibt es neue Feuerwehr-Zuwendungsrichtlinien:
-> " Feuerwehr-Zuwendungsrichtlinien FwZR "
Dort wird auch die Förderung eines Gerätewagen-Tragkraftspritze GW-TS (ohne Atemschutz) aufgeführt:
" 4.5.2
Der Gerätewagen-Tragkraftspritze GW-TS wird ausschließlich für Feuerwehren gefördert, deren einziges Einsatzmittel bisher ein Tragkraftspritzenanhänger TSA ist. Eine Förderung des Gerätewagen-Tragkraftspritze GW-TS erfolgt nur im Rahmen der den Förderbehörden dafür zugewiesenen Kontingente. "
und wie aus der " Brandwacht 1/2022 " als auch aus der " Anlage 2 - Höhe der Festbeträge für Beschaffungen " zu entnehmen, wird ein Kleinlöschfahrzeug KLF mit Löschwassertank und Atemschutz in die Förderung aufgenommen.
Hat man das " RLP " abgeschaut ?
Gruß aus der Kurpfalz
Bernhard
" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"
(Heinrich Heine)
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |
<< [Master] | antworten | >> |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|