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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Neue Zuschussrichtlinien Bayern | 44 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 875988 | ||
Datum | 05.04.2022 15:47 MSG-Nr: [ 875988 ] | 1788 x gelesen | ||
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Hallo, Geschrieben von Sebastian K. Auch bei einem TSA müsste (in RLP) eine Steckleiter mindestens daneben im Gerätehaus stehen, wenn sie nicht direkt drauf ist. Stimmt, nach der letzten immer noch gültigen technischen Richtlinie RLP für den TSA muss die 4teilige Steckleiter sogar auf dem Dach des TSA verlastet sein. Bei Altanhängern kann das evtl. (sofern im Rahmen des zul. Gesamtgewicht möglich) nachgerüstet werden oder man bringt eben die Steckleitern zum separat nachtragen im Gerätehaus unter. Es soll ja gerüchteweise auch noch Alt-TSF geben, bei denen nur Halterungen für 2 Steckleiterteile auf dem Dach sind. Gruß, Michael | ||||
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