Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Neue Zuschussrichtlinien Bayern | 44 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 876000 |
Datum | 05.04.2022 19:49 MSG-Nr: [ 876000 ] | 1678 x gelesen |
Infos: | 01.02.19 FW-Forum: TLF 16/25 in Hessen wieder eingeführt? - Typenreduzierung Teil 3? 01.02.19 FW-Forum: Ersatz für TLF 16/25
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Kleinlöschfahrzeug
Tragkraftspritzenfahrzeug mit Wassertank
Tragkraftspritzenfahrzeug mit Wassertank
Kleinlöschfahrzeug
Tragkraftspritzenfahrzeug mit Wassertank
Kleinlöschfahrzeug
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Tragkraftspritzenfahrzeug mit Wassertank
Tragkraftspritzenfahrzeug mit Wassertank
Tragkraftspritzenfahrzeug mit Wassertank
Tragkraftspritzenfahrzeug mit Wassertank
Hallo,
Geschrieben von Bernhard D.Was aber in Gegensatz zu RLP bisher in Bayern erst ab den neuen Zuschussrichtlinien von 2022 förderungswürdig ist.
genaugenommen konnte man wohl auch bisher problemlos ein KLF nach Norm beschaffen, das auch die Normkriterien eines TSF-W erfüllt und umgekehrt. Der einzige relevante Unterschied ist, dass beim TSF-W die zul. Gesamtmasse höher sein darf (aber nicht muss) und der Wassertank entweder 500l wie beim KLF oder aber maximal 750l beinhalten darf. Wer also ein TSF-W in der Gewichtsklasse des KLF mit 500l-Tank ausschreibt, hat faktisch ein KLF ausgeschrieben. Oder aber man kann problemlos ein aktuelles KLF als TSF-W bezeichnen, denn es erfüllt alle in der TSF-W-Norm aufgeführten Kriterien.
Geschrieben von Bernhard D.Wobei es beispielsweise in den letzten Jahren durchaus in RLP als auch in BaWü TSF-W verkauft wurden die keine verkappten MLFs waren.
Ich meine damit nicht die schon seit Jahren in der Gewichtsklasse 7,5-9t beschafften TSF-W, die eigentlich keine TSF-W nach Norm sind. Die Norm gibt aber inzwischen die 7,5t als Maximalgrenze vor.
Gruß,
Michael
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