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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Neue Zuschussrichtlinien Bayern | 44 Beiträge | ||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 876025 | ||
Datum | 06.04.2022 15:41 MSG-Nr: [ 876025 ] | 1298 x gelesen | ||
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Guten Tag Geschrieben von Michael W. "einziges Fahrzeug einer Kleinstfeuerwehr", genau dafür war aber zumindest der RLP-GW-TS explizit vorgesehen. Vielleicht war aber der bayerische Gedankengang ein anderer. Ich weis nicht ? Bayern erscheint mir noch als klassisches TSA-Bundesland; das akuelle FW-Jahrbuch zählt für Bayern ganze 1.753 (!) TSA, für RLP nur 307 TSA auf. Da kann ich die Idee den TSA jetzt als "Selbstfahrer" den FFs zur Verfügung zu stellen schon naheliegender ansehen. Zumal die Anzahl und vor allem Verfügbarkeit entsprechender Zugfahrzeuge auch immer problermatischer wird. Die TSA-Themaik vor Jahren schon mal u.a. " Hier " diskutiert. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen Geändert von Bernhard D. [06.04.22 15:46] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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