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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Neue Zuschussrichtlinien Bayern | 44 Beiträge | ||
Autor | Tobi8as 8Jos8ef 8R., Bad Tölz / Bayern | 876029 | ||
Datum | 06.04.2022 17:42 MSG-Nr: [ 876029 ] | 1293 x gelesen | ||
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Servus Forum, Geschrieben von Michael W. Vielleicht war aber der bayerische Gedankengang ein anderer. Ich denke nicht. Unter 4.5.2 der Förderrichtlinie steht: 1Der Gerätewagen-Tragkraftspritze GW-TS wird ausschließlich für Feuerwehren gefördert, deren einziges Einsatzmittel bisher ein Tragkraftspritzenanhänger TSA ist. 2Eine Förderung des Gerätewagen-Tragkraftspritze GW-TS erfolgt nur im Rahmen der den Förderbehörden dafür zugewiesenen Kontingente. Gruß aus den Alpen Tobias | ||||
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