News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Bachelorarbeit zu geschlossenen Verbänden | 139 Beiträge | ||
Autor | Andr8eas8 K.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt | 876511 | ||
Datum | 09.05.2022 11:30 MSG-Nr: [ 876511 ] | 2130 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Ich habe auch noch mal etwas recherchiert. Auch in älteren Versionen der StVO habe ich keine Erwähnung der Flaggen als Kennzeichnung gefunden. Keine Ahnung woher in meinem Kopf die feste Verankerung der Flaggen als Kennzeichnung kommt. Vielleicht durch meine Zeit bei der BW und die eine oder andere Ausbildung bei der Feuerwehr? Wenn ich das insgesamt für mich zusammenfasse, ist hier eher der Gesetzgeber gefragt, der eine Kennzeichnung festlegt. Wenn jeder (egal ob Organisation, Bundesland, Behörde, Dienstvorschrift oder anderer) seine eigene Kennzeichnung für einen geschlossenen Verband entwickelt, kann man dem Führerscheinerwerber doch nicht zuverlässig beibringen, woran er einen geschlossenen Verband erkennt. Damit kann man vom durchschnittlichen Fahrzeugführer auch nicht erwarten einen geschlossenen Verband zur erkennen und entsprechend zu reagieren. Als Fahrzeugführer kann ich derzeit immer sagen: "Ich konnte nicht erkennen, dass das ein geschlossener Verband ist.". Ich gebe hier nur meine rein private Meinung wieder. Zur besseren Lesbarkeit können Bezeichnungen in der männlichen Form dargestellt werden. Diese gelten grundsätzlich in jeglicher Form. | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|