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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Bachelorarbeit zu geschlossenen Verbänden | 139 Beiträge | ||
Autor | Udo 8B., Schiltach / Baden-Württemberg | 876514 | ||
Datum | 09.05.2022 14:26 MSG-Nr: [ 876514 ] | 2056 x gelesen | ||
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Geschrieben von Andreas K. Wenn ich das insgesamt für mich zusammenfasse, ist hier eher der Gesetzgeber gefragt, der eine Kennzeichnung festlegt.Warum sollte der Gesetzgeber (in dem Fall die Bundesländer) etwas derartiges machen? Der Begriff "geschlossener Verband" betrifft ja nicht nur BOS-Fahrzeuge, sondern auch Reitende, zuFußgehende, Radfahrende, e-scooterfahrende, ... Wie willst du derartige Detailregelungen durchsetzen? Hier sind die Genehmigungsbehörden gefragt, im Einzelfall Detailregelungen zu treffen, wenn dies nicht bereits durch die VwV-StVO passiert ist. Übrigens, das Thema "geschlossener Verband" ist nach der Wiedervereinigung aus dem Theorieunterricht in der Fahrschule raus und findet sich faktisch nur noch in einer Prüfungsfrage wieder. Geschrieben von Andreas K. "Ich konnte nicht erkennen, dass das ein geschlossener Verband ist." Und genau deshalb halte ich eine Sicherung des Verbandes durch Kradmelder o.ä. für wichtig. Grüße Udo | ||||
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