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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Bachelorarbeit zu geschlossenen Verbänden | 139 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8B., Düsedau / Sachsen-Anhalt | 876516 | ||
Datum | 09.05.2022 19:04 MSG-Nr: [ 876516 ] | 2001 x gelesen | ||
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Geschrieben von Thomas M. Ja, leider haben sie sich nicht einigen können womit wir bei einem Flickenteppich bleiben. Wie kommst du darauf, dass wir uns nicht hätten einigen können? Leg mal die Versionen von Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, dem THW und Sachsen-Anhalt nebeneinander. Bis auf Unterschiede im Layout alles gleich. Geschrieben von Ingo z. Ich frage mich anders herum wieso die Flaggen da (wieder) drin sind. Weil die StVO und StVZO im Moment leider nichts anderes hergeben. Aber wir haben die Beflaggung mittlerweile nicht als alleiniges Erkennungszeichen drin. Ich gebe hier nur meine eigene Meinung wieder. | ||||
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